
Konkubinatsvertrag – Definition, Inhalt und rechtliche Bedeutung in der Schweiz

Wenn Partner entscheiden, zusammenzuleben, aber nicht heiraten möchten, kann ein Konkubinatsvertrag eine gute Lösung sein.
Der Konkubinatsvertrag in der Schweiz ist zum Schutz des Partners empfehlenswert, da im Todesfall
In diesem Artikel werden wir den Begriff im Detail erklären, seinen Inhalt, die rechtliche Bedeutung und die häufigsten Fragen dazu beantworten.
Was ist ein Konkubinat, oder ein Konkubinatspartner?
Ein Konkubinat ist es, wenn sich zwei Partner gegen den Ehevertrag entscheiden und lieber einen Vertrag für ihr gemeinsames Gut erstellen, dass in einem Todesfall zu klaren Sichtweisen kommt.
Was ist ein Konkubinatsvertrag?
Ein Konkubinatsvertrag ist ein Vertrag zwischen zwei unverheirateten Personen, die zusammenleben oder zusammenziehen möchten.
Der Zweck eines Konkubinatsvertrags ist es, die Rechte und Pflichten in der Partnerschaft im Falle einer Trennung oder des Todes zu regeln.
Ein Konkubinatsvertrag ist also eine Art Absicherung für unverheiratete die in einem Konkubinat wohnen.
Inhalt des Konkubinatsvertrags
Ein Konkubinatsvertrag kann unterschiedliche Regelungen umfassen.
Im Allgemeinen sollte der Vertrag jedoch die folgenden Aspekte abdecken:
- Die Aufteilung der gemeinsamen Kosten und Verbindlichkeiten
- Die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens im Falle einer Trennung oder des Todes eines Partners
- Die Unterhaltsregelung im Falle einer Trennung
- Die Erbrechtsregelung im Todesfall
- Die Regelung bezüglich Haushaltsführung und Haushaltsausgaben
- Beendigung des Vertrags
Rechtliche Bedeutung des Konkubinatsvertrags in einer Partnerschaft
Ein Konkubinatsvertrag hat in der Schweiz eine rechtliche Bedeutung. Er ist ein privatrechtlicher Vertrag und untersteht dem Schweizerischen Obligationenrecht.
Das bedeutet, dass der Konkubinatsvertrag vor einem Gericht eingeklagt werden kann, wenn eine der Parteien sich nicht an die im Vertrag vereinbarten Bedingungen hält.
Ein Konkubinatsvertrag ist jedoch kein Ersatz für eine Ehe. Ein Konkubinatsvertrag hat keine Auswirkungen auf die Erbrechtsregelung nach dem Schweizerischen Erbrecht, weshalb es für unverheiratete Paare ratsam ist, ein Testament zu erstellen.
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Braucht man einen Konkubinatsvertrag?
Ein Konkubinatsvertrag ist nicht zwingend notwendig, aber es kann für unverheiratete Paare eine gute Absicherung sein, um die Rechte und Pflichten im Falle einer Trennung oder des Todes eines Partners zu regeln.
Kann ein Konkubinatsvertrag nachträglich geändert werden?
Ja, ein Konkubinatsvertrag kann nachträglich geändert werden. Dafür müssen jedoch beide Parteien einverstanden sein.
Ist ein Konkubinatsvertrag für gleichgeschlechtliche Paare gültig?
Ja, dieser ist für alle Paare gültig, unabhängig von ihrem Geschlecht. Allerdings gilt dieser nicht als Trauschein und die Erbansprüche müssen in der Begünstigungserklärung klar definiert werden.
Kann ein Konkubinatsvertrag auch im Ausland abgeschlossen werden?
Ja, dieser kann auch im Ausland abgeschlossen werden. Allerdings muss beachtet werden, dass die Regelungen im Vertrag den Gesetzen des jeweiligen Landes entsprechen müssen.
Hat ein Konkubinatsvertrag Auswirkungen auf die Steuern?
Ein Konkubinatsvertrag hat keine direkten Auswirkungen auf die Steuern.
Daher sollten Paare, die einen Konkubinatsvertrag abschliessen, sich über die steuerlichen Konsequenzen informieren.
Können unverheiratete Paare eine gemeinsame Steuererklärung abgeben?
In der Schweiz können unverheiratete Paare keine gemeinsame Steuererklärung abgeben. Jede Person muss eine eigene Steuererklärung abgeben.
Checkliste für einen “Kooperationsvertrag”:
- Vertragsgegenstand: Beschreibung des Zwecks der Kooperation und der zu erbringenden Leistungen durch jede Partei.
- Vertragsdauer: Festlegung der Dauer des Vertrags und Bedingungen für eine mögliche Verlängerung oder Kündigung.
- Vertragspartner: Angabe der Namen und Adressen der Vertragspartner sowie deren Vertreter.
- Pflichten der Parteien: Klärung der Verantwortlichkeiten und Pflichten der Parteien im Rahmen der Kooperation.
- Leistungsumfang: Beschreibung der Leistungen, die jede Partei im Rahmen der Kooperation erbringt, einschliesslich Zeitrahmen und Kosten.
- Vergütung: Festlegung der Vergütung für die erbrachten Leistungen und Zahlungsbedingungen.
- Vertraulichkeit: Regelung der Vertraulichkeit und des Datenschutzes im Rahmen der Kooperation.
- Haftung: Klärung der Haftungsfragen und Haftungsbegrenzungen im Falle von Schäden oder Verlusten.
- Geistiges Eigentum: Regelung der Rechte an geistigem Eigentum, die im Rahmen der Kooperation entstehen.
- Konfliktlösung: Festlegung von Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten im Rahmen der Kooperation.
- Schlussbestimmungen: Sonstige Regelungen, wie z.B. Salvatorische Klausel, Anwendbares Recht und Gerichtsstand.
Fazit
Ein Konkubinatsvertrag kann für ein unverheiratetes Paar eine echte Möglichkeit sein, ihre Rechte und Pflichten im Falle einer Trennung oder des Todes eines Partners zu regeln.
Der Vertrag kann individuell gestaltet werden und sollte die wichtigsten Aspekte wie die Vermögensaufteilung, die Unterhaltsregelung und die Erbrechtsregelung umfassen.
Es ist wichtig zu beachten, dass ein Konkubinatsvertrag keine Auswirkungen auf die Erbrechtsregelung hat und daher ein Testament zusätzlich erstellt werden sollte.
In jedem Fall sollten sich unverheiratete Paare vor Abschluss eines Konkubinatsvertrags über die rechtlichen Konsequenzen informieren.