
Unfallversicherung in der Schweiz

Die Unfallversicherung ist ein wichtiger Bestandteil des schweizerischen Sozialversicherungssystems und bietet Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Selbständigen Schutz vor den finanziellen Folgen von Unfällen und Berufskrankheiten.
Dieser Artikel gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über die Unfallversicherung in der Schweiz, einschliesslich ihrer Funktion, gesetzlichen Grundlagen und den verschiedenen Versicherungsleistungen, die sie bietet.
Gesetzliche Grundlagen der Unfallversicherung
Die Unfallversicherung in der Schweiz basiert auf dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) und ist für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Selbständige verpflichtend.
Das Gesetz legt die Bedingungen, Leistungen und Pflichten der Versicherungsnehmer sowie der Versicherungsanbieter fest.
Versicherungsschutz und Leistungen
Die Unfallversicherung bietet umfassenden Schutz bei Unfällen und Berufskrankheiten, indem sie verschiedene Leistungen gewährt, darunter:
- Heilbehandlung: Die Versicherung übernimmt die Kosten für die medizinische Behandlung und Rehabilitation nach einem Unfall oder bei einer Berufskrankheit.
- Taggeld: Bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines Unfalls oder einer Berufskrankheit wird ein Taggeld gezahlt, um den Einkommensverlust auszugleichen.
- Invalidenrente: Bei bleibender Invalidität infolge eines Unfalls oder einer Berufskrankheit wird eine Invalidenrente ausgezahlt.
- Hinterlassenenrente: Im Todesfall eines Versicherten erhalten die Hinterbliebenen eine Hinterlassenenrente.
Unfallversicherung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
In der Schweiz sind Arbeitgeber verpflichtet, ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei einem von der Eidgenössischen Unfallversicherungsanstalt (SUVA) oder einer privaten Versicherungsgesellschaft zugelassenen Unfallversicherer zu versichern.
Die Prämien für die Unfallversicherung werden normalerweise zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.
Selbständige und die Unfallversicherung
Selbständige sind in der Schweiz nicht automatisch über die obligatorische Unfallversicherung abgesichert.
Sie können jedoch freiwillig eine Unfallversicherung abschliessen, um sich vor den finanziellen Folgen von Unfällen und Berufskrankheiten zu schützen.
Unfallversicherung und Velo-Unfälle
Die Unfallversicherung deckt auch Unfälle ab, die sich im Zusammenhang mit der Benutzung eines Velos ereignen.
Dazu zählen sowohl Unfälle auf dem Arbeitsweg als auch solche, die in der Freizeit passieren.
Bei einem Velo-Unfall erhalten Versicherte dieselben Leistungen wie bei anderen Unfällen, wie zum Beispiel Heilbehandlung, Taggeld, Invalidenrente oder Hinterlassenenrente.
Häufig gestellte Fragen zur Unfallversicherung in der Schweiz
Welche Unfälle sind durch die Unfallversicherung abgedeckt?
Die Unfallversicherung deckt alle Unfälle ab, die sich während der Arbeit, auf dem Arbeitsweg oder in der Freizeit ereignen.
Dazu gehören auch Unfälle, die bei der Ausübung von Sport oder anderen Freizeitaktivitäten passieren.
Was ist eine Berufskrankheit?
Eine Berufskrankheit ist eine Erkrankung, die aufgrund der beruflichen Tätigkeit entsteht oder verschlimmert wird.
Sie wird von der Unfallversicherung abgedeckt, sofern sie in der Liste der anerkannten Berufskrankheiten aufgeführt ist oder die Versicherung die Kausalität zwischen der beruflichen Tätigkeit und der Erkrankung anerkennt.
Kann ich meine Unfallversicherung kündigen?
Die Kündigung der Unfallversicherung ist normalerweise nicht möglich, da sie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gesetzlich vorgeschrieben ist.
Selbständige, die freiwillig eine Unfallversicherung abgeschlossen haben, können diese jedoch unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfristen kündigen.
Was passiert, wenn ich meinen Arbeitsplatz wechsle?
Wenn Sie Ihren Arbeitsplatz wechseln, endet der Versicherungsschutz bei Ihrem bisherigen Arbeitgeber und Ihr neuer Arbeitgeber ist verpflichtet, Sie bei einem zugelassenen Unfallversicherer anzumelden.
In der Regel besteht zwischen dem Ende des alten und dem Beginn des neuen Versicherungsschutzes eine nahtlose Deckung.
Bin ich auch im Ausland durch die Unfallversicherung geschützt?
Ja, die Unfallversicherung in der Schweiz bietet weltweiten Schutz.
Bei einem Unfall oder einer Berufskrankheit im Ausland erhalten Sie dieselben Leistungen wie in der Schweiz.