
BVG: Die berufliche Vorsorge in der Schweiz

Was genau ist das BVG?
Das BVG, auch bekannt als Berufliche Vorsorge, ist ein zentrales Element des schweizerischen Sozialversicherungssystems.
Es bietet Arbeitnehmern einen finanziellen Schutz im Alter, bei Invalidität und Hinterlassenen.
In diesem Artikel erhalten Sie detaillierte Informationen über das BVG und die verschiedenen beteiligten Akteure, wie Vorsorgeeinrichtungen, Arbeitgeber, Pensionskassen und Stiftungen.
Wir werden auch häufig gestellte Fragen zum Thema beantworten und auf die verschiedenen Aspekte der beruflichen Vorsorge in der Schweiz eingehen.
Die drei Säulen des schweizerischen Sozialversicherungssystems
Das BVG ist Teil der zweiten Säule des schweizerischen Sozialversicherungssystems, das in drei Säulen unterteilt ist:
- Die erste Säule: Die AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) und die IV (Invalidenversicherung)
- Die zweite Säule: Die berufliche Vorsorge (BVG)
- Die dritte Säule: Die private Vorsorge
Die Rolle der Arbeitgeber im BVG
Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Arbeitnehmer bei einer Vorsorgeeinrichtung, wie einer Pensionskasse oder einer Stiftung, anzumelden.
Die Arbeitgeber tragen mindestens die Hälfte der Beiträge zur beruflichen Vorsorge bei.
Die Arbeitnehmer zahlen den Rest über Lohnabzüge.
Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem versicherten Lohn und dem Alter der Arbeitnehmer.
Die verschiedenen Akteure im BVG
Vorsorgeeinrichtungen
Vorsorgeeinrichtungen sind Institutionen, die die berufliche Vorsorge gemäss dem BVG umsetzen.
Sie können Pensionskassen, Stiftungen oder Versicherungsgesellschaften sein.
Auffangeinrichtung BVG
Die Auffangeinrichtung BVG ist eine gesetzlich vorgeschriebene Institution, die dafür sorgt, dass Arbeitnehmer und Selbständige, die nicht bei einer Vorsorgeeinrichtung angeschlossen sind, dennoch im Rahmen des BVG versichert sind.
Pensionskassen und Stiftungen
Pensionskassen und Stiftungen sind die wichtigsten Träger der beruflichen Vorsorge in der Schweiz.
Sie verwalten die Beiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer und sorgen dafür, dass die versicherten Leistungen im Alter, bei Invalidität oder Hinterlassenen ausbezahlt werden.
Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge im BVG
Altersvorsorge
Die Altersvorsorge im BVG besteht aus regelmässigen Beitragszahlungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Die angesammelten Gelder werden im Laufe der Zeit angelegt und ergeben das Altersguthaben.
Bei Erreichen des ordentlichen Rentenalters wird das Altersguthaben als Rente oder Kapitalabfindung ausbezahlt.
Hinterlassenenversicherung
Die Hinterlassenenversicherung im BVG schützt die Familie oder den Lebenspartner des verstorbenen Versicherten finanziell.
Im Todesfall wird eine Hinterlassenenrente an den Ehepartner oder die eingetragene Lebenspartnerschaft und eine Waisenrente an die Kinder des Verstorbenen gezahlt.
Invalidenvorsorge
Die Invalidenvorsorge im Rahmen des BVG bietet finanzielle Unterstützung bei Berufsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall.
Die Versicherten erhalten eine Invalidenrente, deren Höhe sich nach dem Grad der Invalidität und dem versicherten Lohn richtet.
Auskunft und Informationen zum BVG
Versicherte Personen haben das Recht, Informationen über ihre BVG-Versicherung und ihre Ansprüche auf Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenleistungen zu erhalten.
Die Vorsorgeeinrichtungen sind verpflichtet, einmal jährlich einen Vorsorgeausweis auszustellen, der alle relevanten Informationen enthält.
Häufig gestellte Fragen zum BVG
Ab welchem Alter und Lohn bin ich im BVG versichert?
Die obligatorische BVG-Versicherung beginnt ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Lebensjahrs für das Risiko Tod und Invalidität.
Die Altersvorsorge beginnt ab dem 1. Januar nach Vollendung des 24. Lebensjahrs.
Der Mindestlohn für die Versicherungspflicht beträgt 21.510 CHF pro Jahr (Stand 2021).
Kann ich meine Pensionskasse oder Vorsorgeeinrichtung wechseln?
Ein Wechsel der Vorsorgeeinrichtung ist grundsätzlich nur bei einem Arbeitgeberwechsel möglich.
In diesem Fall wird das Altersguthaben auf das neue Konto bei der neuen Vorsorgeeinrichtung übertragen.
Was passiert mit meinem BVG-Guthaben, wenn ich die Schweiz verlasse?
Bei einer Auswanderung aus der Schweiz oder einem Wechsel in eine nicht-obligatorisch versicherte Tätigkeit kann das BVG-Altersguthaben ausbezahlt oder auf einem Freizügigkeitskonto geparkt werden.
Bei einem Umzug innerhalb der EU/EFTA-Staaten (ausgenommen Liechtenstein) ist die Auszahlung eingeschränkt.
Fazit
Das BVG ist ein essenzieller Bestandteil des schweizerischen Sozialversicherungssystems und bietet Arbeitnehmern finanziellen Schutz im Alter, bei Invalidität und Hinterlassenen.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen gemeinsam die Verantwortung für die Finanzierung der beruflichen Vorsorge.
Die verschiedenen beteiligten Akteure, wie Vorsorgeeinrichtungen, Pensionskassen und Stiftungen, sorgen für die Umsetzung und Verwaltung der Leistungen im Rahmen des BVG.